Die Verfassung ist das Fundament der niederländischen Rechtsordnung. Sie steht in der Regel über gewöhnlichen Gesetzen und kann nur unter strengen Auflagen geändert werden. Neben der Staatsform - Monarchie und parlamentarische Demokratie - regelt sie die Befugnisse von Parlament, Ministern und König(in), die Funktionsweise von Kommunen und Provinzen, das Gesetzgebungsverfahren und die Rechtsprechung. Außerdem sind in der Verfassung die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger verankert, z.B. die Meinungs-, Religions- und Unterrichtsfreiheit und das Recht auf Gleichbehandlung, aber auch ihre Pflichten wie etwa die Schul- und die Steuerpflicht. Die Grundordnung der Niederlande fußt auf der Trias politica, also auf der Dreiteilung der Staatsgewalt in gesetzgebende, vollziehende und Recht sprechende Gewalt. Regierung und Parlament sind gemeinsam für die Gesetzgebung verantwortlich. Die Regierung führt die Gesetze aus und wird dabei vom Parlament kontrolliert. Über die ordnungsgemäße Anwendung der Gesetze urteilen unabhängige Gerichte.